Entscheidungen der Gerichte in Insolvenzverfahren: Hier ist eine exemplarische Auflistung von wichtigen Urteilen im Insolvenzrecht:
1. BGH, Urteil vom 26.01.2021 – II ZR 391/18Norm: § 64 GmbHG (alte Fassung), jetzt § 15b Abs. 1 InsO Sachverhalt: Ein Geschäftsführer hatte nach Eintritt der Insolvenzreife Zahlungen an Gläubiger geleistet. Ergebnis: Der BGH entschied, dass der Geschäftsführer für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich haftet. Dies gilt auch für Zahlungen, die im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs erfolgen.
2. BGH, Urteil vom 06.12.2018 – IX ZR 143/17Norm: § 133 Abs. 1 InsO (vorsätzliche Benachteiligung) Sachverhalt: Der Schuldner hatte Vermögenswerte an einen nahen Angehörigen übertragen, obwohl er zahlungsunfähig war. Ergebnis: Der BGH erklärte die Ãœbertragung als anfechtbar, da der Schuldner in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit handelte und die Gläubiger benachteiligen wollte.
3. BGH, Urteil vom 18.02.2021 – IX ZR 65/20Norm: § 290 InsO (Versagung der Restschuldbefreiung) Sachverhalt: Der Schuldner hatte falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht. Ergebnis: Das Gericht versagte die Restschuldbefreiung, da der Schuldner seine Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten grob verletzt hatte.
4. BGH, Urteil vom 21.03.2019 – IX ZR 188/17Norm: § 129 InsO (Allgemeiner Anfechtungstatbestand) Sachverhalt: Ein Gläubiger hatte kurz vor der Insolvenzeröffnung Zahlungen erhalten. Ergebnis: Die Zahlung wurde angefochten, da sie eine Gläubigerbenachteiligung darstellte.
5. BGH, Urteil vom 27.02.2020 – IX ZR 55/19Norm: § 850k ZPO (Pfändungsschutzkonto) Sachverhalt: Ein Schuldner beantragte die Freigabe eines höheren Freibetrags auf seinem P-Konto. Ergebnis: Das Gericht entschied zugunsten des Schuldners und erhöhte den Freibetrag, da dieser nachweislich höhere Unterhaltspflichten hatte.
6. BAG, Urteil vom 10.05.2012 – 6 AZR 698/10Norm: § 613a BGB (Betriebsübergang) Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer klagte nach einem Betriebsübergang während des Insolvenzverfahrens auf Weiterbeschäftigung. Ergebnis: Der Betriebsübergang war wirksam, und der Arbeitnehmer behielt seine Rechte, da das Insolvenzverfahren keine Ausnahmen von § 613a BGB begründet.
7. BGH, Urteil vom 13.10.2016 – IX ZR 184/14Norm: § 295 InsO (Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase) Sachverhalt: Ein Schuldner hatte während der Wohlverhaltensphase keine zumutbare Erwerbstätigkeit ausgeübt. Ergebnis: Das Gericht versagte die Restschuldbefreiung, da der Schuldner seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen war.
8. BGH, Urteil vom 16.07.2020 – IX ZR 77/19Norm: § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzen) Sachverhalt: Ein Schuldner beantragte die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen aufgrund steigender Lebenshaltungskosten. Ergebnis: Der BGH bestätigte, dass die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig angepasst werden müssen.
9. BGH, Urteil vom 19.01.2017 – IX ZR 285/14Norm: § 134 InsO (Unentgeltliche Leistungen) Sachverhalt: Der Schuldner hatte seinem Bruder eine Schenkung gemacht. Ergebnis: Die Schenkung wurde angefochten, da sie innerhalb der Vierjahresfrist lag.
10. BGH, Urteil vom 04.07.2019 – IX ZR 77/18Norm: § 302 InsO (Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung) Sachverhalt: Ein Gläubiger machte geltend, dass die Forderung aus Betrug resultiere und nicht von der Restschuldbefreiung erfasst sei. Ergebnis: Die Forderung wurde nicht von der Restschuldbefreiung erfasst, da sie auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhte.
11. BGH, Urteil vom 12.03.2015 – IX ZR 72/14Norm: § 135 InsO (Gesellschafterdarlehen) Sachverhalt: Ein Gesellschafter hatte kurz vor der Insolvenz ein Darlehen zurückgefordert. Ergebnis: Das Gericht entschied, dass die Rückzahlung anfechtbar war, da es sich um ein eigenkapitalersetzendes Darlehen handelte.
12. BAG, Urteil vom 23.01.2014 – 6 AZR 345/13Norm: § 108 InsO (Arbeitsverhältnisse im Insolvenzverfahren) Sachverhalt: Ein Insolvenzverwalter kündigte die Arbeitsverträge eines insolventen Unternehmens. Ergebnis: Die Kündigung war wirksam, da sie den insolvenzrechtlichen Vorgaben entsprach.
13. BGH, Urteil vom 25.04.2019 – IX ZR 167/18Norm: § 147 InsO (Verjährung von Anfechtungsansprüchen) Sachverhalt: Ein Gläubiger bestritt die Verjährung eines Anfechtungsanspruchs. Ergebnis: Das Gericht stellte klar, dass Anfechtungsansprüche spätestens nach zehn Jahren verjähren.
14. BGH, Urteil vom 07.05.2015 – IX ZR 95/14Norm: § 133 InsO (Vorsätzliche Benachteiligung) Sachverhalt: Der Schuldner hatte Vermögenswerte an einen engen Verwandten übertragen. Ergebnis: Die Ãœbertragung wurde angefochten, da der Benachteiligungsvorsatz nachgewiesen wurde.
15. BGH, Urteil vom 10.01.2019 – IX ZR 139/18Norm: § 850f ZPO (Erhöhung des Pfändungsfreibetrags) Sachverhalt: Der Schuldner beantragte eine höhere Freibetragsregelung wegen außergewöhnlicher Belastungen. Ergebnis: Das Gericht gewährte eine Erhöhung des Freibetrags.
16. BGH, Urteil vom 13.12.2018 – IX ZR 182/17Norm: § 89 InsO (Vollstreckungsverbot) Sachverhalt: Ein Gläubiger versuchte, trotz Insolvenzverfahren eine Einzelvollstreckung durchzusetzen. Ergebnis: Das Gericht untersagte die Vollstreckung aufgrund des allgemeinen Vollstreckungsverbots.
17. BGH, Urteil vom 18.06.2020 – IX ZR 314/19Norm: § 131 InsO (Kongruente Deckung) Sachverhalt: Ein Gläubiger erhielt eine Zahlung kurz vor der Insolvenz. Ergebnis: Die Zahlung wurde angefochten, da der Schuldner zahlungsunfähig war.
18. BGH, Urteil vom 27.10.2016 – IX ZR 184/15Norm: § 302 InsO (Forderungen aus unerlaubter Handlung) Sachverhalt: Ein Gläubiger forderte die Nichtberücksichtigung einer Forderung bei der Restschuldbefreiung. Ergebnis: Die Forderung wurde nicht berücksichtigt, da sie auf Betrug beruhte.
19. BGH, Urteil vom 12.07.2018 – IX ZR 141/17Norm: § 147 InsO (Verjährung von Anfechtungsansprüchen) Sachverhalt: Der Insolvenzverwalter machte einen Anfechtungsanspruch nach Ablauf der Frist geltend. Ergebnis: Der Anspruch wurde abgewiesen, da die Verjährungsfrist abgelaufen war.
20. BGH, Urteil vom 09.05.2019 – IX ZR 219/18Norm: § 92 InsO (Eigenverwaltung) Sachverhalt: Ein Schuldner beantragte die Eigenverwaltung, die von den Gläubigern abgelehnt wurde. Ergebnis: Das Gericht entschied zugunsten der Gläubiger und lehnte die Eigenverwaltung ab.
Diese Urteile zeigen die Vielfalt der insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Sie decken Themen wie Anfechtung, Restschuldbefreiung, Pfändungsschutz, Gesellschafterdarlehen und die Rolle des Insolvenzverwalters ab. Jedes Urteil illustriert, wie das Insolvenzrecht in der Praxis angewendet wird, und bietet wertvolle Orientierung für Schuldner, Gläubiger und Berater. |