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Unternehmenssanierung

Auch Krisen können erfolgreich bewältigt werden. Denn bei einer genauen Analyse der Ursachen einschliesslich der Prüfung aller Verträge erfolgt eine typische Sanierung eines Unternehmens in mehreren Schritten mit Blick auf eine wirtschaftlich gesunde Unternehmung. Es muss also die Zieldefinition so vorbereitet werden, dass bei Durchführung der Sanierung am Ende (wieder) ein gesundes Unternehmen steht. In der Krise die darin liegenden Chancen und Perspektiven zu erkennen, erfordert visionäre Beratung und klare Konzepte.

Sanierung, Sanierungsberatung und Restrukturierung

Nicht jede Unternehmenskrise bedarf einer formellen Sanierung. Je frühzeitger die Unternehmensführung und/ oder Unternehmenseigentümer eine Krise erkennen, desto eher genügen Restrukturierungsmassnahmen. Denn wir wollen Unternehmen nur im Notfall in die Regelinsolvenz führen und statt dessen den noch laufenden Geschäftsbetrieb zur für eine erfolgreichen Sanierung oder Restrukturierung nutzen.

Möglichkeiten und Optionen der Unternehmenssanierung

Die Sanierung eines Unternehmens verfolgt das Ziel, wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überwinden, das Unternehmen langfristig zu stabilisieren und eine Insolvenz zu vermeiden oder in geordneten Bahnen durchzuführen. Unternehmen können dabei zwischen verschiedenen Sanierungsoptionen wählen, die sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Verfahren umfassen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Alternativen zur Insolvenz umfassend erläutert.


1. Ziele der Unternehmenssanierung

  • Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit und langfristigen Wettbewerbsfähigkeit.
  • Vermeidung von Insolvenzverfahren: Falls möglich, soll eine gerichtliche Insolvenz vermieden werden.
  • Schutz von Arbeitsplätzen: Durch die Sanierung wird versucht, Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern.
  • Gläubigerbefriedigung: Den Gläubigern soll eine faire Lösung angeboten werden, die oft besser ist als die Liquidation.


2. Sanierungsstrategien

2.1 Außergerichtliche Sanierung

Die außergerichtliche Sanierung erfolgt ohne die formale Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und basiert auf Verhandlungen mit Gläubigern und anderen Stakeholdern.

Merkmale:
  • Vermeidung von öffentlichem Insolvenzverfahren und damit verbundenem Reputationsverlust.
  • Flexible Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubigern.
  • Möglichkeit zur Anpassung von Verbindlichkeiten und Restrukturierung von Finanzierungen.
Schritte:
  1. Sanierungskonzept: Erstellung eines detaillierten Plans zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (häufig gemäß IDW S6-Standard).
  2. Verhandlungen mit Gläubigern: Forderungsverzicht, Ratenzahlungen, Stundungen oder andere Vereinbarungen.
  3. Finanzierungsmaßnahmen: Einbindung neuer Kapitalgeber, Umfinanzierungen oder Liquiditätszuflüsse.
Vorteile:
  • Vertraulichkeit der Verhandlungen.
  • Kein Kontrollverlust über das Unternehmen.
  • Geringere Kosten im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren.
Nachteile:
  • Abhängigkeit von der Zustimmung aller wesentlichen Gläubiger.
  • Rechtlich nicht bindend: Einzelne Gläubiger können Vereinbarungen blockieren.


2.2 Gerichtliche Sanierung: Insolvenzplanverfahren

Das Insolvenzplanverfahren ist eine Sanierungsoption innerhalb eines Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, das Unternehmen durch einen gerichtlichen Plan zu restrukturieren, während der Betrieb fortgeführt wird.

Merkmale:
  • Teil des Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (§§ 217 ff. InsO).
  • Ermöglicht individuelle Anpassungen, z. B. Forderungsverzichte oder Ratenzahlungen.
  • Gläubiger müssen dem Plan zustimmen.
Schritte:
  1. Erstellung des Insolvenzplans: Der Plan enthält Regelungen zur Verwertung des Vermögens, zur Verteilung an die Gläubiger und zur Fortführung des Unternehmens.
  2. Zustimmung der Gläubiger: Der Plan muss in der Gläubigerversammlung beschlossen werden (§ 243 InsO).
  3. Umsetzung: Der Plan wird durch das Insolvenzgericht bestätigt und umgesetzt.
Vorteile:
  • Verbindliche Regelungen für alle Gläubiger.
  • Möglichkeit der Unternehmensfortführung.
  • Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen während des Verfahrens.
Nachteile:
  • Öffentlichkeitswirkung des Insolvenzverfahrens.
  • Aufwendige Planerstellung und Abhängigkeit von Gläubigerzustimmung.


2.3 Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO)

Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform der Sanierung in Eigenverwaltung. Es richtet sich an Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind, jedoch drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung anzeigen.

Merkmale:
  • Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen während des Verfahrens.
  • Geschäftsführung bleibt handlungsfähig, wird jedoch von einem gerichtlich bestellten Sachwalter überwacht.
Schritte:
  1. Antragstellung: Das Unternehmen beantragt die Eröffnung des Verfahrens.
  2. Erstellung eines Sanierungsplans: Innerhalb von drei Monaten muss ein Insolvenzplan erstellt und vorgelegt werden.
  3. Gläubigerentscheidung: Der Plan wird von den Gläubigern beschlossen und durch das Gericht bestätigt.
Vorteile:
  • Hohe Flexibilität für das Unternehmen.
  • Keine vollständige Kontrollabgabe.
  • Erhalt von Arbeitsplätzen und Geschäftsbeziehungen.
Nachteile:
  • Nur geeignet, wenn das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist.
  • Hohe Anforderungen an die Erstellung des Sanierungsplans.


2.4 Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet Unternehmen eine gerichtliche Möglichkeit zur Restrukturierung, ohne ein Insolvenzverfahren zu eröffnen.

Merkmale:
  • Präventive Maßnahmen zur Sanierung von Unternehmen.
  • Einbindung der Gläubiger durch gerichtliche Zustimmung.
  • Anwendung auf Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind.
Schritte:
  1. Erstellung eines Restrukturierungsplans: Festlegung von Maßnahmen wie Forderungsverzichten, Ratenzahlungen oder Kapitalmaßnahmen.
  2. Abstimmung mit Gläubigern: Die Mehrheit der betroffenen Gläubiger muss dem Plan zustimmen.
  3. Gerichtliche Bestätigung: Der Plan wird rechtsverbindlich, auch für nicht zustimmende Gläubiger.
Vorteile:
  • Vermeidung eines Insolvenzverfahrens.
  • Vertraulichkeit des Verfahrens.
  • Bindung auch für widersprechende Gläubiger.
Nachteile:
  • Aufwendige Verfahrensgestaltung.
  • Hohe Anforderungen an die Planerstellung.


3. Zusätzliche Sanierungsmaßnahmen

3.1 Finanzielle Restrukturierung

  • Umfinanzierungen: Anpassung bestehender Kreditbedingungen, z. B. durch Verlängerung der Laufzeiten.
  • Kapitalmaßnahmen: Einbringung neuen Eigenkapitals, z. B. durch Investoren.
  • Sale-and-Lease-Back: Verkauf von Vermögensgegenständen und deren Rückanmietung zur Liquiditätsgewinnung.

3.2 Operative Restrukturierung

  • Kostenmanagement: Reduzierung von Personalkosten, Fixkosten oder sonstigen Betriebsausgaben.
  • Optimierung von Prozessen: Effizienzsteigerung in Produktion und Verwaltung.
  • Portfolioanpassungen: Verkauf oder Schließung unrentabler Geschäftsbereiche.

3.3 Strategische Neuausrichtung

  • Marktanalyse: Identifikation neuer Marktchancen und Zielgruppen.
  • Produktdiversifikation: Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen.
  • Kooperationen: Strategische Partnerschaften zur Stärkung der Marktposition.


4. Vergleich der Alternativen

Option

Dauer

Bindung für Gläubiger

Öffentlichkeit

Kosten

Flexibilität

Außergerichtliche Sanierung

Wochen bis Monate

Keine rechtliche Bindung

Vertraulich

Gering

Hoch

Insolvenzplanverfahren

6-12 Monate

Verbindlich

Öffentlich

Mittel

Mittel

Schutzschirmverfahren

3-6 Monate

Verbindlich

Öffentlich

Hoch

Hoch

StaRUG

3-6 Monate

Verbindlich

Vertraulich

Mittel

Mittel


5. Rolle des Insolvenzrechtlers bei der Unternehmenssanierung

  • Beratung und Analyse: Prüfung der wirtschaftlichen Lage und der rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Sanierungskonzepte: Erstellung von Konzepten nach IDW S6 und anderen Standards.
  • Verhandlungen: Moderation und Verhandlung mit Gläubigern, Banken und Investoren.
  • Begleitung von Verfahren: Unterstützung bei Schutzschirmverfahren, Insolvenzplänen oder StaRUG-Verfahren.
  • Rechtsdurchsetzung: Sicherung der Interessen des Unternehmens und der Gläubiger.


6. Sanierung

Die Unternehmenssanierung bietet eine Vielzahl an Optionen, die sich je nach Ausgangslage des Unternehmens und den Interessen der Gläubiger unterscheiden. Ziel ist es, finanzielle Stabilität herzustellen und das Unternehmen als funktionierende Einheit zu erhalten. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen dabei, die beste Strategie zu finden und umzusetzen – sei es außergerichtlich, im Schutzschirmverfahren oder mithilfe eines Insolvenzplans.

 

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