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Kanzlei für Insolvenzrecht

Wir begleiten und beraten Sie als Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter und Unternehmer in sämtlichen Phasen einer Unternehmenskrise, einschließlich der Erstellung von Sanierungskonzepten und Insolvenzplänen. Im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren vertreten wir Sie und das Unternehmen in der Abstimmungsphase mit den Gläubigern und gegenüber dem Insolvenzgericht.

Andererseits vertreten wir Gläubiger gegenüber Schuldnern und deren Insolvenzverwaltern. Natürlich wehren wir dabei im vertretbaren Umfang Insolvenzanfechtungen ab.

Ferner beraten wir auch Privatpersonen im Zusammenhang mit Privatinsolvenzen und Restschuldbefreiung

Insolvenzrecht Liquidation InsolvenzverfahrenInsolvenzrecht

Die Insolvenzordnung unterscheidet zwischen dem Unternehmensinsolvenzverfahren (auch Regelverfahren genannt) und dem Verbraucherinsolvenzverfahren.

Unter Insolvenz wird im Wesentlichen die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person verstanden. Der Umgang mit Insolvenzen ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und hat das Ziel, alle Gläubiger des insolventen Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen. Durch das geordnete Verfahren soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger voll und andere Gläubiger gar nicht befriedigt werden. Ursache für die Insolvenz ist häufig ein fehlendes oder unzureichendes Krisenmanagement. Es führt meist dazu, dass aus Zahlungsschwierigkeiten eine Zahlungsunfähigkeit wird. Dann ist eine Insolvenz mit einer sich anschließenden Liquidation des Unternehmens oft nicht mehr abzuwenden.

Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, die Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Im Rahmen dieser Zielsetzung kann eine Sanierung des Unternehmens erfolgen. Dem redlichen Schuldner wird darüber hinaus die Gelegenheit gegeben, sich von restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

Kanzleiprofil der Anwaltskanzlei horak Rechtsanwälte im Insolvenzrecht

horak Rechtsanwälte begleitet Sie durch das Insolvenzrecht.


Unser Profil als Insolvenzrechtler:

Unsere Kanzlei hat sich auf die komplexen Herausforderungen des Insolvenzrechts spezialisiert. Mit einer ausgewogenen Kombination aus rechtlicher Expertise, betriebswirtschaftlichem Verständnis und strategischem Denken unterstützen wir Unternehmen, Gläubiger und Privatpersonen dabei, wirtschaftliche Krisen professionell zu bewältigen. Unsere Kernkompetenzen umfassen die Insolvenzverwaltung, Gläubigervertretung, Sanierungsberatung und präventive Restrukturierung.

Wir verstehen uns als Partner in schwierigen Situationen und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl juristische als auch wirtschaftliche Aspekte einbeziehen. Unser Ziel ist es, für alle Beteiligten – Schuldner und Gläubiger – das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, sei es durch Liquidation, Sanierung oder Restschuldbefreiung.


Was wir Insolvenzrechtler leisten:

1. Insolvenzverwaltung

Als Insolvenzverwalter übernehmen wir eine zentrale Rolle im Verfahren und handeln als neutrale Instanz im Interesse aller Beteiligten. Unsere Aufgaben umfassen:

  • Sicherung und Erhalt des Schuldnervermögens: Nach der Verfahrenseröffnung prüfen wir die Insolvenzmasse und schützen sie vor weiteren Zugriffen.
  • Verwertung der Insolvenzmasse: Wir veräußern Vermögenswerte des Schuldners (z. B. Immobilien, Maschinen, Warenlager), um die Gläubiger zu befriedigen.
  • Gläubigerbefriedigung: Wir erstellen einen Verteilungsplan, der die rechtmäßige und faire Auszahlung an Gläubiger sicherstellt.
  • Prüfung von Ansprüchen: Dazu gehören Insolvenzanfechtungen (§§ 129 ff. InsO) und die Ãœberprüfung von Forderungen im Prüfungstermin.
  • Sanierung und Fortführung von Unternehmen: Wo möglich, entwickeln wir Sanierungspläne und begleiten die Restrukturierung des Unternehmens, oft auch im Rahmen eines Insolvenzplans oder einer Eigenverwaltung.


2. Beratung und Vertretung von Schuldnern

Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, mit folgenden Dienstleistungen:

  • Analyse der wirtschaftlichen Lage: Prüfung auf Insolvenzreife, d. h., ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Ãœberschuldung vorliegt.
  • Antragstellung: Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags gemäß §§ 13 ff. InsO, einschließlich aller notwendigen Unterlagen.
  • Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung: Unterstützung von Unternehmen, die ihre Sanierung selbst steuern möchten, um Insolvenzverwalterpflichten zu minimieren.
  • Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung: Begleitung von Privatpersonen durch den gesamten Ablauf bis zur schuldenfreien Zukunft.
  • Verhandlung mit Gläubigern: Entwicklung von außergerichtlichen Vergleichs- und Restrukturierungslösungen, um das Insolvenzverfahren zu vermeiden.


3. Vertretung von Gläubigern

Im Insolvenzverfahren kämpfen wir für die Rechte der Gläubiger und sorgen dafür, dass deren Ansprüche optimal gewahrt bleiben:

  • Forderungsanmeldung: Wir melden Gläubigerforderungen fristgerecht an und vertreten diese im Prüfungstermin.
  • Prüfung der Insolvenzmasse: Wir analysieren, ob die Masse korrekt erfasst und maximiert wurde, z. B. durch Anfechtung unrechtmäßiger Vermögensverfügungen.
  • Ãœberwachung des Verfahrens: Wir überprüfen den Insolvenzverwalter und sichern, dass die Gläubigerinteressen gewahrt werden.


4. Sanierungs- und Restrukturierungsberatung

Neben der Begleitung von Insolvenzverfahren bieten wir auch präventive Lösungen für Unternehmen in der Krise:

  • Entwicklung von Sanierungskonzepten: Wir erstellen tragfähige Konzepte gemäß IDW S6, um Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren.
  • Restrukturierungsverfahren nach StaRUG: Unterstützung bei außergerichtlichen Lösungen zur Stabilisierung und Restrukturierung.
  • Verhandlung mit Banken und Investoren: Wir koordinieren Gespräche mit Kreditgebern und potenziellen Kapitalgebern, um neue Liquidität zu sichern.
  • Insolvenzplanverfahren: Erstellung und Umsetzung von Plänen, die die Gläubigerbefriedigung und die Fortführung des Unternehmens kombinieren.


Warum wir als Kanzlei die richtige Wahl sind:

1. Expertise und Erfahrung:

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Insolvenzverwaltung und der Beratung von Mandanten in Krisensituationen. Unsere Arbeit ist geprägt von höchster Fachkompetenz und einem klaren Verständnis für die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

2. Wirtschaftliches Denken:

Neben juristischer Exzellenz bringen wir ein tiefes betriebswirtschaftliches Verständnis mit, um praktikable und nachhaltige Lösungen für unsere Mandanten zu finden.

3. Individuelle Betreuung:

Jeder Fall ist einzigartig. Wir setzen auf maßgeschneiderte Ansätze und bieten unseren Mandanten eine persönliche und engagierte Betreuung.

4. Schnelligkeit und Präzision:

Zeit ist ein entscheidender Faktor im Insolvenzrecht. Wir reagieren schnell, präzise und arbeiten lösungsorientiert, um Verluste zu minimieren und Chancen zu maximieren.

5. Netzwerke und Partner:

Unsere Kanzlei ist Teil eines starken Netzwerks aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Sanierungsexperten, die gemeinsam an ganzheitlichen Lösungen arbeiten.


Insolvenzrecht - horak Rechtsanwälte

Als Insolvenzrechtler sind wir die Architekten von Krisenlösungen. Wir agieren als Vermittler zwischen Schuldnern und Gläubigern, Verwalter von Insolvenzmasse und Berater in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Unsere Kanzlei versteht es, komplexe Probleme zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln – mit einem klaren Fokus auf wirtschaftliche Effizienz, rechtliche Präzision und nachhaltige Ergebnisse.

IInsolvenzverfahrensüberblick

Insolvenzfähigkeit

Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person des Privatrechts (z.B. Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), nicht rechtsfähiger Verein) eröffnet werden.

Insolvenzfähig sind weiterhin

  • offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Insolvenzgründe: (drohende) Zahlungsunfähigkeit/ Überschuldung

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist.

Folgende Insolvenzgründe sind möglich:

  • Zahlungsunfähigkeit:
    Sie liegt vor, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
     
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit:
    Dieser Insolvenzgrund ist nur dann möglich, wenn der Schuldner selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat.
     
  • Ãœberschuldung:
    Bei einer juristischen Person (zum Beispiel GmbH) ist auch die Ãœberschuldung ein Insolvenzgrund.
    Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Die Bewertung des Vermögens erfolgt nicht nach Liquidations- sondern nach Fortführungswerten, wenn die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist.

Sicherungsmaßnahmen des Insolvenzgerichts

Das Insolvenzgericht kann bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag verschiedene Sicherungsmaßnahmen anordnen:

  • Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin/eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder
  • Bestellung einer vorläufigen Sachwalterin/eines vorläufigen Sachwalters.
  • Erlass eines allgemeinen Verfügungsverbots (Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners geht auf die vorläufige Insolvenzverwaltung über) oder
  • Erlass eines eingeschränkten Verfügungsverbots (Bindung der Verfügungen des Schuldners an die Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwaltung).
  • Untersagung oder einstweilige Einstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin/den Schuldner.
  • Anordnung einer vorläufigen Postsperre.
  • zwangsweise Vorführung der Schuldnerin/des Schuldners oder Haft.

Zuständigkeit für den Insolvenzantrag

Zuständig für den Insolvenzantrag ist das Insolvenzgericht (Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat) bei dem die Schuldnerin oder der Schuldner ihren oder seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Insolvenzanfechtung

Durch Insolvenzanfechtung kann der Insolvenzverwalter zugunsten der Masse solche Vermögensverschiebungen rückgängig machen, die die Gläubiger eines Insolvenzschuldners benachteiligen. Im Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter berechtigt, für die Insolvenzmasse nachteilige Handlungen des Schuldners anzufechten. Die Anfechtung verbotener Vermögensverschiebungen zum Nachteil der Insolvenzgläubiger in der Krise vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Erhöhung der Insolvenzmasse.

Für Anfechtungsgegner gilt: Ruhe bewahren, den Insolvenzverwalter nicht kontaktieren und ohne anwaltliche Begleitung dem Insolvenzverwalter nichts mitteilen, insbesondere auch keine sachlichen Informationen über die angefochtene Forderung ohne vorherige Prüfung der Anfechtbarkeit übermitteln. Auf den ersten Blick eher unsachliche Informationen können für den Insolvenzverwalter wichtige Belege liefern, wie z.B.“Ich war froh, dass ich überhaupt noch Geld bekam” (->Kenntnis von der Krise).

 

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